Häusliche Krankenpflege und Seniorenpflege
in und um Wunstorf
Hier erfahren Sie mehr über die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V)
Als Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) werden Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege und Seniorenpflege angesehen, die zum einen ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden dürfen und zum anderen von einem Arzt verordnet werden müssen.
- Sie sind nicht sicher, ob wir Ihre verordnete Behandlungspflege übernehmen können oder haben erste Fragen zum Ablauf?
Was immer Sie auch wissen möchten, wir sind für Sie und die Pflegebedürftigen da und beraten Sie gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch vor Ort. Rufen Sie Tabea Bauch und ihre Pflegedienst einfach unter 05031 / 68 00 623 an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Kranken- und Seniorenpflege
Hier haben wir Ihnen einige beispielhafte Leistungen aufgeführt, die unsere examinierten Pflegekräfte übernehmen können:
- Medikamente verabreichen
- Injektionen setzen
- Katheter legen
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
Selbstverständnis: Bei allen Leistungen dürfen Sie sich immer darauf verlassen, dass wir stets mit Respekt vor Individualität des Menschen und seinen Bedürfnissen handeln. Wir behandeln unsere Pflegebedürftigen so, wie auch wir behandelt werden wollten, wären wir in ihrer Lage.
Neben der Behandlungspflege bieten wir auch weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege und Seniorenpflege. Hier erfahren Sie mehr über die Grundpflege und über die hauswirtschaftliche Betreuung.