Beratungsbesuche
Gemeinsam gestalten wir Ihren individuellen Pflegeweg
Bedeutung der Beratungsbesuche
Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.
Individuelle Bedürfnisanalyse
Jeder Beratungsbesuch findet in ihrer Häuslichkeit statt. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Bedürfnisse, Wünsche und die Anforderungen des Alltages zu verstehen. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegeperson zu unterstützen.
Informationen und Unterstützung
In unseren Beratungsbesuchen informieren wir Sie über die verschiedenen Pflegeleistungen, mögliche Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen der Pflegeversicherung. Wir bieten Hilfestellung bei der Antragstellung und beraten Sie zu den Themen wie Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und weiteren relevanten Pflegethemen.
Unsere Beratungsbesuche sind darauf ausgerichtet, Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung zu bieten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir unterstützen Sie in jedem Schritt der Pflegeplanung und stellen sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen und Hilfestellungen erhalten, um die bestmögliche Pflege für sich oder Ihre Angehörigen zu gewährleisten.
Tabea Bauch
Geschäftsführung
„Bei jedem Beratungsbesuch geht es darum, gemeinsam mit Ihnen einen Pflegeweg zu gestalten, der nicht nur bedarfsgerecht, sondern auch herzlich und verständnisvoll ist. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie sich in jeder Phase der Pflegeplanung gut informiert, unterstützt und verstanden fühlen.“